Neue Nutzungsmöglichkeiten von Wohn-Riester für energetische Sanierungen
Seit 2024 können Wohn-Riester-Verträge auch für energetische Sanierungen genutzt werden. Das wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem das Dämmen von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern oder Außentüren sowie die Installation oder Erneuerung von Lüftungsanlagen. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Senkung der Energiekosten bei, sondern helfen auch, den Wert einer Immobilie zu steigern und ihre Umweltbilanz zu verbessern.
Bedeutung von Wohn-Riester und zunehmende Nutzung
Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, das angesparte Riester-Guthaben nicht nur als Rente zu verwenden, sondern es auch in eine selbst genutzte Immobilie zu investieren. Diese Option erfreut sich wachsender Beliebtheit. Bis zum 10. Juli 2024 wurden bereits 31.314 Anträge auf Entnahme gestellt, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den 25.986 Anträgen im Vorjahreszeitraum darstellt. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sehen in der Verwendung von Wohn-Riester für energetische Sanierungen eine sinnvolle Investition, die ihnen langfristig finanzielle Vorteile bringen kann.
Voraussetzungen für die Nutzung von Wohn-Riester für Sanierungen
Um Wohn-Riester für eine Sanierung zu verwenden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die sanierte Immobilie muss selbst genutzt werden, und der Antragsteller muss mindestens Miteigentümer sein. Außerdem muss die Immobilie im Europäischen Wirtschaftsraum (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen) liegen. Wichtig ist zudem, dass die Sanierung von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt wird. Das Unternehmen muss eine Bescheinigung ausstellen, dass die Sanierung förderfähig ist, damit der Antrag genehmigt wird.
Finanzielle Aspekte und Mindestentnahmegrenzen bei Wohn-Riester
Die Mindestentnahmebeträge aus einem Wohn-Riester-Vertrag hängen davon ab, wie lange man Eigentümer der Immobilie ist. Wer die Immobilie weniger als drei Jahre besitzt, kann ab 6.000 Euro entnehmen. In allen anderen Fällen beträgt die Mindestentnahme 20.000 Euro. Besonders bei größeren Investitionen wie energetischen Sanierungen kann Wohn-Riester eine lohnenswerte Finanzierungsmöglichkeit sein, da der Einsatz von angespartem Kapital in Verbindung mit staatlichen Förderungen dazu beitragen kann, die finanziellen Belastungen zu reduzieren.
Vorteile der energetischen Sanierung für den Immobilienwert
Eine energetische Sanierung bringt nicht nur Einsparungen bei den Energiekosten, sondern kann auch den Wert der Immobilie erheblich steigern. Studien zeigen, dass bei älteren Gebäuden durch umfassende energetische Maßnahmen eine Wertsteigerung von bis zu 49 Prozent möglich ist. Dies macht eine Investition in energetische Sanierungen nicht nur unter ökologischen, sondern auch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Für viele Immobilienbesitzerinnen und -besitzer kann sich der Einsatz von Wohn-Riester daher doppelt lohnen.
Steuerliche Folgen der Wohn-Riester-Entnahme
Auch wenn Wohn-Riester attraktive finanzielle Vorteile bietet, sind die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. Ab dem Renteneintritt müssen die entnommenen Beträge versteuert werden. Die Auszahlungen werden in einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst, das jährlich um zwei Prozent anwächst. Zum Renteneintritt kann entweder eine einmalige Versteuerung mit 30 Prozent Nachlass oder eine jährliche Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr gewählt werden. Diese Steuerpflicht sollte bei der langfristigen Planung einer Wohn-Riester-Nutzung berücksichtigt werden.