Förderung der Vermögensbildung durch vermögenswirksame Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine staatlich geförderte Möglichkeit, Arbeitnehmern beim Aufbau von Vermögen zu helfen. Diese Leistungen beruhen auf dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und bestehen aus Geldbeträgen, die der Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers in eine bestimmte Anlageform investiert. Die VL sind nicht nur für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende zugänglich, sondern auch für Beamte, Richter und Soldaten. Der Arbeitnehmer hat in der Regel die Freiheit, die Anlageform zu wählen, in die die vermögenswirksamen Leistungen fließen sollen. Zu den häufigsten Optionen zählen der VL-Banksparplan, der VL-Fondssparplan, der VL-Bausparvertrag und die Baukredittilgung. Besonders attraktiv wird diese Sparform für Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, da sie zusätzlich von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren können.
Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen und ihre Besonderheiten
Vermögenswirksame Leistungen bieten verschiedene Sparformen, die sich in Bezug auf Sicherheit, Renditechancen und Laufzeiten unterscheiden. Ein VL-Banksparplan ist eine sichere und risikoarme Option, bei der die eingezahlten Beträge über sechs Jahre angespart werden, gefolgt von einer Ruhephase, nach der die Gelder samt Zinsen ausgezahlt werden. Diese Sparform ist ideal für Arbeitnehmer, die eine konservative Anlage bevorzugen, allerdings wird sie nicht durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Alternativ dazu bietet der VL-Fondssparplan die Möglichkeit, in Investmentfonds zu investieren, was höhere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko mit sich bringt. Diese Anlageform ist besonders für risikobereite Sparer interessant und wird bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Der VL-Bausparvertrag kombiniert das Ansparen von Kapital mit der Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke zu erhalten. Diese Sparform ist besonders planbar, da die Zinsen bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Auch hier können Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen von staatlichen Förderungen wie der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie profitieren.
Staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile bei vermögenswirksamen Leistungen
Die staatliche Förderung macht die vermögenswirksamen Leistungen besonders attraktiv. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention, die Arbeitnehmern mit geringem Einkommen gewährt wird, wenn sie in bestimmte VL-Anlageformen investieren. Bei VL-Fondssparplänen beträgt die Förderung 20 Prozent der eingezahlten Beträge bis zu einer Höhe von 400 Euro pro Jahr, während bei VL-Bausparverträgen und Baukredittilgungen 9 Prozent der Einzahlungen bis zu 470 Euro gefördert werden. Damit können Arbeitnehmer jährlich bis zu 123 Euro staatliche Zulage erhalten, wenn sie beide Sparformen kombinieren. Die Wohnungsbauprämie ergänzt diese Förderung und richtet sich speziell an Sparer, die in Bausparverträge investieren. Hier können Bausparer eine Prämie von 10 Prozent auf eingezahlte Beträge erhalten, sofern diese eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer die Förderung jährlich über ihre Steuererklärung beantragen und die jeweiligen Sperrfristen beachten, um die vollen Vorteile der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie nutzen zu können. Auch Sondertilgungen bei Baufinanzierungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, was zusätzliche finanzielle Flexibilität bietet.