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Steuerliche Änderungen 2025 bei der DAB BNP Paribas – Alles, was Kunden wissen müssen
Die DAB BNP Paribas informiert ihre Kunden über zahlreiche steuerliche Anpassungen und Neuerungen, die ab Januar 2025 in Kraft treten. Diese betreffen unter anderem die Vorabpauschale, neue Verrechnungsregeln für Fremdwährungskonten, den bereichsübergreifenden Steuerausgleich sowie die Erstellung von Jahressteuerdokumenten. Hier erfahren Sie, was auf Sie zukommt und wie Sie optimal vorbereitet sind.
Vorabpauschale 2024: Steuerbuchungen im Januar 2025
Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Steuer auf mögliche zukünftige Wertsteigerungen bestimmter Fonds und ETFs. Für das Jahr 2024 wird die Steuer ab dem 13. Januar 2025 automatisch von der DAB BNP Paribas erhoben.
Details zur Vorabpauschale:
- Berechnungsgrundlage: Der gesetzlich festgelegte Basiszins von 2,29 % für 2024.
- Automatische Verrechnung: Die Steuer wird direkt vom Verrechnungskonto abgebucht.
- Alternative Verrechnungsmöglichkeiten:
- Freistellungsaufträge in ausreichender Höhe.
- NV-Bescheinigungen.
- Allgemeiner Verlustverrechnungstopf.
Kundenhinweis: Stellen Sie sicher, dass Ihr Verrechnungskonto gedeckt ist, um Fehlbuchungen zu vermeiden. Nutzen Sie den Steuerrechner im Infobereich der DAB BNP Paribas, um Ihre individuelle Belastung im Voraus zu berechnen.
Aktualisierung von Freistellungsaufträgen und NV-Bescheinigungen
Aufgrund eines hohen Aufkommens von Freistellungsaufträgen und NV-Bescheinigungen im Dezember 2024 und Januar 2025 kann es zu Verzögerungen bei der Erfassung kommen.
Was passiert bei verspäteter Erfassung?
- Rückwirkende Korrektur: Alle vorliegenden Freistellungsaufträge und NV-Bescheinigungen werden mit dem korrekten „gültig-ab-Datum“ erfasst.
- Automatische Steuererstattung: Bereits gezahlte Steuern werden nachträglich erstattet.
- Bearbeitungsfristen:
- Für 2025: Tagesaktuelle Korrektur (bei Freistellungsaufträgen) oder wöchentliche Updates (bei NV-Bescheinigungen).
- Für 2024: Geplante Fertigstellung im Februar 2025.
Kunden müssen nichts weiter unternehmen: Die DAB BNP Paribas wird alle notwendigen Anpassungen selbstständig vornehmen.
Verlustverrechnung: Änderungen bei Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern
Die gesetzlichen Verrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern wurden rückwirkend aufgehoben.
Details zur neuen Regelung:
- Verlustverrechnung ab 20. Dezember 2024:
- Verluste aus Termingeschäften werden wieder regulär im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt.
- Für wertlose Wirtschaftsgüter wird die Umsetzung derzeit vorbereitet.
- Vorgänge vor 2024: Verluste aus früheren Jahren können nicht durch die Bank korrigiert werden, sondern müssen über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie im Infobereich der DAB BNP Paribas.
Steuerliche Neuerungen für verzinste Fremdwährungskonten ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Besteuerung von Gewinnen aus verzinsten Fremdwährungskonten.
Was ändert sich?
- Besteuerung von Gewinnen: Gewinne aus nach dem 31. Dezember 2024 angeschafften verzinsten Fremdwährungsguthaben unterliegen der Kapitalertragsteuer.
- Ende der Steuerfreiheit: Veräußerungsgewinne außerhalb der Jahresfrist sind nicht mehr steuerfrei.
- Verluste: Verluste aus diesen Geschäften werden dem Verlustverrechnungstopf „Sonstige“ zugeordnet.
Beispiel: Gewinne aus einem US-Dollar-Tagesgeldkonto werden nun steuerlich berücksichtigt. Für unverzinste Fremdwährungskonten ändert sich nichts.
Kunden finden detaillierte Informationen auf der Infoseite der DAB BNP Paribas zur Abgeltungssteuer.
Bereichsübergreifender Steuerausgleich: Februar 2025
Vom 10. bis 17. Februar 2025 führt die DAB BNP Paribas einen bereichsübergreifenden Steuerausgleich durch. Dieser betrifft Kunden, die im Jahr 2024 Konten oder Depots bei mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z. B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) hatten.
Ziel des Steuerausgleichs:
- Konsolidierung der Steuerdaten: Alle Geschäfte werden so betrachtet, als hätten sie in einem einzigen Geschäftsbereich stattgefunden.
- Auswirkungen:
- Mögliche Steuerkorrekturbuchungen.
- Bereinigungen von Freistellungsaufträgen und Verlustverrechnungstöpfen.
Hinweis: Dieser Ausgleich dient der Erstellung konsolidierter Jahressteuerbescheinigungen.
Erstellung der Jahressteuerdokumente 2024
Die Jahressteuerdokumente für das Jahr 2024 werden gestaffelt erstellt:
- Für Kunden nur bei der DAB BNP Paribas: Verfügbarkeit ab Mitte März 2025.
- Für bereichsübergreifende Kunden: Konsolidierte Dokumente ab dem zweiten Quartal 2025.
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten bei der Bank aktuell sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Die steuerlichen Neuerungen 2025 bringen wichtige Änderungen mit sich. Kunden sollten folgende Punkte beachten:
- Kontodeckung prüfen: Stellen Sie sicher, dass genügend Guthaben für Steuerbuchungen vorhanden ist.
- Freistellungsaufträge und NV-Bescheinigungen: Vergewissern Sie sich, dass diese korrekt und vollständig vorliegen.
- Steuerliche Änderungen bei Fremdwährungskonten: Prüfen Sie Ihre Konten auf mögliche Auswirkungen.
- Bereichsübergreifende Konsolidierung: Seien Sie auf mögliche Steuerkorrekturen im Februar 2025 vorbereitet.
Für weitere Informationen stehen der Infobereich und der Kundenservice der DAB BNP Paribas zur Verfügung.