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Immobilienbewertung und Schenkungssteuer: So optimieren Sie Ihre Immobilienübertragung steuerfrei

Immobilienwerte: Entwicklung und Bedeutung für Schenkungen und Erbschaften

Seit 2010 haben sich die Werte vieler Häuser und Wohnungen verdoppelt, in einigen Fällen sogar verdreifacht oder vervierfacht. Diese enorme Wertsteigerung hat die Immobilienpreise in neue Höhen katapultiert, auch wenn in den letzten zwei Jahren einige Rückgänge zu verzeichnen waren.

Viele langjährige Eigentümer unterschätzen jedoch den aktuellen Marktwert ihrer Immobilie. Das kann bei Schenkungen oder Erbschaften teuer werden. Denn das Finanzamt legt den Immobilienwert als Grundlage für die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungsteuer fest – und dieser wird durch spezielle Bewertungsverfahren ermittelt, die den tatsächlichen Marktwert häufig übersteigen.

Wie das Finanzamt Immobilien bewertet

Das Finanzamt verwendet je nach Immobilientyp verschiedene Verfahren zur Bewertung:

  1. Vergleichswertverfahren

 
Dieses Verfahren wird genutzt, wenn ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, beispielsweise bei Eigentumswohnungen in Großstädten. Die örtlichen Gutachterausschüsse erstellen Vergleichswerte, die transparent und nachvollziehbar sind.

  1. Sachwertverfahren

 
Beim Sachwertverfahren wird ermittelt, was es kosten würde, die Immobilie neu zu errichten. Faktoren wie die Restnutzungsdauer und der Sachwertfaktor spielen eine wichtige Rolle.

  • Beispiel: Ein Haus mit 20 Jahren Alter hat eine Restnutzungsdauer von 60 Jahren. Der Sachwertfaktor kann diesen Wert erhöhen, was den steuerlichen Immobilienwert steigen lässt.

 

  1. Ertragswertverfahren

 
Dieses Verfahren wird bei vermieteten Immobilien, Bürohäusern oder Hotels angewendet. Es berücksichtigt den Bodenwert, den Gebäudereinertrag und den Vervielfältiger.

  • Beispiel: Ein Mietshaus mit einer Jahresmiete von 48.000 Euro hat einen steuerlichen Wert von rund 587.000 Euro, wenn der Liegenschaftszins und die Restnutzungsdauer einberechnet werden.

 
Steuerfallen bei Schenkungen und Erbschaften

Schenkungen und Erbschaften unterliegen bestimmten Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Überschreiten die Immobilienwerte diese Freibeträge, fällt Schenkungs- oder Erbschaftsteuer an.

Wichtige Freibeträge:

  • Kinder: 400.000 Euro
  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro

 
Ein hoher Sachwertfaktor oder ein überbewerteter Verkehrswert kann schnell dazu führen, dass die Freibeträge überschritten werden. Beispielsweise kann ein geschätzter Wert von 500.000 Euro durch den Sachwertfaktor auf 650.000 Euro steigen, was zu einer Steuerpflicht führt.

Strategien zur Steueroptimierung bei Schenkungen

  1. Scheibchenweise Schenkung

 
Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Durch eine gestaffelte Schenkung lassen sich auch größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

  1. Steuerklauseln in Schenkungsverträgen

 
Steuerklauseln erlauben es, Schenkungen teilweise zurückzufordern, wenn der Immobilienwert vom Finanzamt höher angesetzt wird als erwartet. Dies reduziert die Steuerlast und schützt den Beschenkten.

  1. Kettenschenkung

 
Eine Kettenschenkung kann sinnvoll sein, wenn ein Immobilienwert die Freibeträge übersteigt.

  • Beispiel: Die Mutter schenkt zunächst die Hälfte der Immobilie dem Vater, der diese dann an die Tochter weitergibt. So können beide Elternteile ihren Freibetrag von je 400.000 Euro nutzen.

 
Nießbrauch: Wie Eigentümer den Schenkungswert mindern

Der Nießbrauch ermöglicht es, eine Immobilie zu verschenken, ohne die Nutzung aufzugeben. Dies mindert den Schenkungswert erheblich.

Berechnung des Nießbrauchs:

Der potenzielle Mietertrag der Immobilie wird mit einem Faktor multipliziert, der sich nach der Lebenserwartung der schenkenden Person richtet.

  • Beispiel: Eine 65-jährige Mutter verschenkt ein Haus im Wert von 500.000 Euro. Der Nießbrauch reduziert den steuerpflichtigen Wert um 225.000 Euro, sodass die Schenkung steuerfrei bleibt.

 
Je jünger die schenkende Person, desto höher der Nießbrauchwert.

Gutachten und Rechtsmittel gegen Steuerbescheide

Eigentümer können ein Wertgutachten erstellen lassen, wenn sie glauben, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch ist. Dieses Gutachten dient als Grundlage für Einsprüche oder Klagen.

Wichtige Punkte:

  • Ein Gutachten garantiert nicht, dass das Finanzamt den Wert anerkennt.
  • Bei Ablehnung des Gutachtens bleibt nur der Klageweg vor dem Finanzgericht.

 
Dennoch lohnt sich dieser Weg oft, da eine erfolgreiche Anfechtung erhebliche Steuerersparnisse bringen kann.

Fazit: Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Schenkungen und Erbschaften von Immobilien erfordern sorgfältige Planung, um Steuerfallen zu vermeiden. Frühzeitige Schenkungen, die Nutzung von Freibeträgen und Strategien wie der Nießbrauch können die Steuerlast deutlich reduzieren.

Eigentümer sollten sich frühzeitig mit den Bewertungsverfahren des Finanzamts und möglichen Optimierungsmaßnahmen auseinandersetzen. Eine Beratung durch Steuerexperten oder Notare ist dabei essenziell, um die besten Lösungen für individuelle Situationen zu finden.

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