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FNZ Bank: Verbuchung der Vorabpauschalen und Zinsanpassung für 2024

FNZ Bank: Verbuchung der Vorabpauschalen im Jahr 2025

Zu Jahresbeginn 2025 wird die FNZ Bank voraussichtlich in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen gemäß der FNZ-AGB zu Lasten der betroffenen Depotpositionen durch Stückeverkäufe verbuchen. Sollte ein Verkauf oder Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist eine entsprechende Meldung an das Finanzamt im Folgejahr erforderlich. Der Einzug erfolgt ausschließlich über das Konto flex und kann mittels des Formulars F6279.01 für Privatanleger beauftragt werden. Dieser Auftrag wird unbefristet eingerichtet.

Erhebung der Vorabpauschale 2024 bei der FNZ Bank

Eine Vorabpauschale wird nur erhoben, wenn der Fonds im Jahr 2024 eine positive Wertentwicklung verzeichnet. Die entsprechenden Daten werden in der 2. Kalenderwoche 2025 an die FNZ Bank gemeldet. Die Vorabpauschale entfällt in den folgenden Fällen:

  • Wenn der FNZ Bank ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt (nur im Privatvermögen).
  • Bei noch nicht verrechneten Verlusten (nur im Privatvermögen).
  • Wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen).

 
Steuerliche Auswirkungen und Berechnung der Vorabpauschale

Der Betrag für die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer auf die Vorabpauschale wird durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile bereitgestellt. Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden bereits versteuerte Vorabpauschalen vom Verkaufserlös abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Auch bei verpfändeten Depots und Managed Depots erfolgt ein Stückeverkauf.

Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2024 wurde auf 2,29 % festgesetzt. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG werden davon 70 % angesetzt, sodass der maßgebende Zinssatz 1,60 % beträgt.

Beispiel zur Berechnung der Vorabpauschale 2024

Thesaurierender Fonds ohne Teilfreistellung:

  • Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 €
  • Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 102 €
  • Vorabpauschale 2024: 1,60 €

 
Abwandlung:

  • Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 €
  • Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 101 €
  • Vorabpauschale 2024: 1 € (auf die Höhe der Wertsteigerung begrenzt)

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