Jahreswechsel bei der FFB: Wichtige Hinweise für Depotkunden
Wie jedes Jahr gibt es zum Jahreswechsel einige Besonderheiten, die FFB-Depotkunden beachten sollten.
- Aufträge zwischen den Jahren: Kauf-, Verkaufs- oder Tauschaufträge können auch zwischen den Feiertagen eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich.
- Offene Orders zum Jahreswechsel: Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, kann dies zu einem abweichenden Depotbestand im Depotauszug zum 31. Dezember führen. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
Depotüberträge: Das sollten Sie wissen
Überträge innerhalb der FFB
Eingehende Fondsanteile werden durchgehend in den Kundendepots verbucht. Sie können sich auf ein reibungsloses Verfahren verlassen.
Überträge zu anderen Depotbanken
Bei Auslieferungen an andere Banken kann es passieren, dass die Fondsanteile erst im neuen Jahr gutgeschrieben werden. Hier ist die Mitwirkung der empfangenden Bank entscheidend.
Besondere Regelungen für Steuerausländer
Ab 2025 gelten verschärfte Vorgaben für Überträge an natürliche Personen mit ausländischem Steuerstatus. Ab diesem Zeitpunkt muss der FFB eine deutsche Steueridentifikationsnummer (TIN) vorliegen. Fehlt diese, wird der Übertrag steuerpflichtig gebucht.
Verlustbescheinigungen: Fristen und Antragstellung
Wenn Verluste in der Jahressteuerbescheinigung für 2024 ausgewiesen werden sollen, muss der Antrag auf Verlustbescheinigung spätestens bis zum 15. Dezember 2024 bei der FFB eingehen. Ohne diesen Antrag können die Verluste nicht berücksichtigt werden.
Vermögenswirksame Leistungen (VL): Änderungen ab 2025
Was passiert mit auslaufenden VL-Verträgen?
- VL-Verträge mit abgelaufener siebenjähriger Festlegungsfrist werden am 2. Januar 2025 in „freie Anteile“ umgewandelt.
- Die Arbeitnehmersparzulage wird ebenfalls direkt in den freien Bestand gebucht.
Elektronische VL-Bescheinigung
Papierhafte VL-Bescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt. Stattdessen meldet die FFB die relevanten Daten direkt an das Finanzamt, spätestens bis Ende Februar 2025.
Quartalsauszug 4/2024: So behalten Sie den Überblick
Was zeigt der Quartalsauszug?
Der Quartalsauszug weist den Depotbestand zum 31. Dezember 2024 aus. Er wird automatisch für alle Depots erstellt, auch für Depots ohne Bestand („Kein Bestand vorhanden“).
Wie erhalte ich den Auszug?
Der Auszug wird im Januar 2025 im Onlinepostfach der FFB-Kunden bereitgestellt. Ein Postversand erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Vorabpauschale 2024: Was Kunden wissen sollten
Die Vorabpauschale für das Jahr 2024 basiert auf einem Basiszins von 2,29 %, der vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt wurde. Diese Pauschale stellt einen fiktiven Vermögensgewinn dar, der versteuert werden muss.
- Einzug der Steuer: 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung wird der fällige Betrag automatisch vom Konto des Kunden eingezogen.
- Pflicht zur Zahlung: Die FFB ist gesetzlich verpflichtet, die Steuer ans Finanzamt abzuführen.
Freistellungsaufträge anpassen: Fristen und Vorgehen
Freistellungsaufträge sollten bis spätestens 31. Januar 2025 überprüft und angepasst werden.
- Postalische Anpassung: Änderungen müssen rechtzeitig per Post eingereicht werden.
- Online-Anpassung: Im FFB-Onlineportal können Änderungen bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres (17 Uhr) vorgenommen werden.
Steuerbescheinigungen 2024: Wann und wo sie verfügbar sind
Die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2024 werden voraussichtlich Ende März 2025 bereitgestellt. Sie können im Onlinepostfach der Kunden eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich finden sich dort die Aufstellungen der Erträge.
Steueroptimierungslauf: Ablauf und wichtige Details
Was ist der Steueroptimierungslauf?
Beim Steueroptimierungslauf werden alle relevanten Einnahmen und Verluste des vergangenen Kalenderjahres überprüft. Gewinne und Verluste werden verrechnet, um die steuerliche Grundlage zu ermitteln.
Wann findet er statt?
Der Steueroptimierungslauf wird zweimal jährlich durchgeführt:
- Ohne Fonds in Abwicklung
- Mit Fonds in Abwicklung, abhängig von den gemeldeten WM-Daten.
Was passiert mit Erstattungen oder Forderungen?
- Erstattungen: Werden auf das Referenzbankkonto überwiesen oder auf ein neu angelegtes Abwicklungskonto gutgeschrieben.
- Forderungen: Der Kunde wird informiert und gebeten, den Betrag innerhalb von drei Wochen zu überweisen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Steuerpflichten und Quartalsauszügen
Muss ich den Quartalsauszug in meiner Steuererklärung angeben?
Nein, die von der FFB vorgenommenen Besteuerungen haben in der Regel abgeltende Wirkung. Ausnahmen gelten bei:
- Pauschalversteuerung aufgrund fehlender Anschaffungsdaten.
- Fonds in Abwicklung.
- Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen verschiedenen Banken.
Wie erhalte ich meinen Quartalsauszug?
Der Auszug ist im FFB-Onlinepostfach verfügbar und kann dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.