Neue EU-Vorgaben: Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 verpflichtend
Im Februar 2024 hat das EU-Parlament neue Vorschriften für Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU beschlossen. Diese sind am 4. April 2024 in Kraft getreten. Bis spätestens Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen in der Eurozone Echtzeitüberweisungen anbieten, bei denen Bankkunden ihr Geld innerhalb von zehn Sekunden auf ein anderes Konto überweisen oder empfangen können. Damit soll der Zahlungsverkehr schneller und effizienter werden, und die Nutzung von Drittanbietern wie PayPal oder Klarna für schnelle Geldtransfers überflüssig machen.
Kostenfrei und rund um die Uhr: Vorteile der neuen Regelungen
Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Kostenfreiheit für Echtzeitüberweisungen. Bisher waren Sofortüberweisungen oft mit zusätzlichen Gebühren verbunden, was viele Bankkunden abgeschreckt hat. Ab Oktober 2025 dürfen Banken für Echtzeitüberweisungen keine höheren Gebühren als für Standardüberweisungen verlangen, die oft kostenlos sind. Zusätzlich sind Echtzeitüberweisungen 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche möglich – unabhängig von Banköffnungszeiten.
Sicherheitsaspekt: Pflicht zur Empfängerüberprüfung
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Sicherheit bei Überweisungen. Die neuen Regelungen verpflichten Banken, bei Echtzeit- und Standardüberweisungen eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Diese wird durch den Abgleich des Namens des Empfängers mit der angegebenen IBAN gewährleistet. Falls Abweichungen bestehen, müssen die Banken den Zahler informieren, bevor die Überweisung durchgeführt wird. Diese Sicherheitsmaßnahme soll dazu beitragen, fehlerhafte Überweisungen und Betrug zu verhindern.
Haftung der Banken bei Überweisungsfehlern
Falls eine Bank die vorgeschriebene Empfängerüberprüfung nicht durchführt und es zu einem Überweisungsfehler kommt, muss sie für den entstandenen Schaden haften. In einem solchen Fall sind Banken verpflichtet, den überwiesenen Betrag dem Zahler unverzüglich zurückzuerstatten und das betroffene Konto wieder auf den ursprünglichen Stand zu bringen. Diese neue Vorschrift bietet Bankkunden zusätzlichen Schutz und stärkt das Vertrauen in den Zahlungsverkehr.
Erweiterte Fristen für Banken außerhalb der Eurozone und mit Fremdwährungen
Während die Frist für Euro-Zahlungen bis zum 9. Oktober 2025 gilt, haben Banken, die mit Fremdwährungen arbeiten, mehr Zeit. Für diese Institute, sowie für Banken in Ländern wie Norwegen, Island und Liechtenstein, endet die Frist erst am 9. Juli 2027. Somit haben diese Banken länger Zeit, die neuen EU-Vorgaben zu implementieren, während die meisten europäischen Banken sich an die engere Frist halten müssen.
Erwartete Auswirkungen auf Banken und Kunden
Die neuen Regelungen bieten Vorteile für Bankkunden, aber auch Herausforderungen. Die verpflichtende Einführung von Echtzeitüberweisungen und die Empfängerüberprüfung könnten den Bankbetrieb verändern, da die Schnelligkeit der Überweisungen zu höheren Anforderungen an die Systeme führt. Für die Kunden bedeutet dies jedoch mehr Komfort und Sicherheit. Es wird erwartet, dass die Echtzeitüberweisungen die Art und Weise, wie Zahlungen getätigt werden, erheblich verändern und den Zahlungsverkehr in der EU modernisieren.