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Bewertung von Pensionsrückstellungen 2024: Zinsänderungen, BilMoG-Übergangsregelung und internationale Standards

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Bedeutung der Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss 2024

Mit dem Jahresabschluss 2024 rückt die Bewertung der Pensionsrückstellungen bei vielen Unternehmen erneut in den Fokus. Besonders relevant sind die handelsrechtlichen Vorschriften nach HGB sowie die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS und US-GAAP. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beeinflusst sowohl die Bilanzpositionen als auch das Finanzergebnis und das Personalergebnis. Hinzu kommen steuerliche Vorgaben nach § 6a EStG, die eine abweichende Behandlung der Rückstellungen erfordern.

Bewertung der Pensionsrückstellungen im HGB-Abschluss

Handelsbilanzieller Rechnungszins: 7-Jahres- und 10-Jahresdurchschnitt: Die Berechnung des handelsbilanziellen Rechnungszinses erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Hierbei wird für Altersversorgungsverpflichtungen seit 2016 ein 10-Jahresdurchschnitt zugrunde gelegt. Für andere Verpflichtungen wie Jubiläumsverpflichtungen bleibt der 7-Jahresdurchschnitt maßgeblich. Zum 31.12.2024 wird erwartet, dass der 10-Jahresdurchschnitt auf 1,90 % steigt (im Vergleich zu 1,82 % zum 31.12.2023). Der 7-Jahresdurchschnitt wird mit 1,96 % voraussichtlich höher ausfallen als der 10-Jahresdurchschnitt, da die Effekte der Niedrigzinsphase beim 10-Jahresdurchschnitt noch stärker durchschlagen.

Veränderungen der Rückstellungen und Bilanzierung: Ein Anstieg des Rechnungszinses wirkt sich dämpfend auf die Höhe der Pensionsrückstellungen aus. Im Jahresabschluss 2024 ist davon auszugehen, dass die Erfüllungsbeträge der Pensionsrückstellungen geringer ausfallen. Zudem besteht ein Wahlrecht, ob die Veränderung der Pensionsrückstellungen durch den geänderten Rechnungszins im Finanzergebnis oder im Personalergebnis ausgewiesen wird. Diese Buchungspraxis wurde bereits in den Vorjahren angewendet.

Einfluss der Inflationsraten auf Rentendynamik und Gehaltsentwicklung: Inflationsraten beeinflussen die Annahmen zur Rentendynamik sowie die Gehaltsentwicklung, wenn es um gehaltsabhängige Pensionszusagen geht. Zum November 2024 lag die Inflationsrate bei 2,2 %. Für die Rentendynamik sind Annahmen von 1,9 % bis 2,3 % üblich. Für Gehaltsanpassungen wird ein Zuschlag von 0,25 bis 0,75 Prozentpunkten über der Inflationsrate empfohlen.

Ende der Übergangsregelung nach BilMoG zum 31.12.2024: Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ermöglichte es, den Übergangssaldo, der sich durch die geänderte Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2010 ergab, auf 15 Jahre zu verteilen. Diese Übergangsregelung endet zum 31.12.2024. Ab 2025 entspricht die Pensionsrückstellung im HGB-Abschluss dem Erfüllungsbetrag nach § 253 HGB.

Bewertung der Pensionsrückstellungen nach IFRS und US-GAAP

Bewertungsmethodik nach internationalen Rechnungslegungsstandards: Im Gegensatz zur HGB-Bewertung basiert die Bewertung nach IFRS und US-GAAP auf Stichtagszinssätzen, die aus dem Markt für „high quality corporate bonds“ abgeleitet werden. Diese Methodik unterscheidet sich grundlegend von der HGB-Methode mit dem geglätteten Durchschnittszins.

Zinssätze und Bewertung der Verbindlichkeiten 2024: Zum 31.12.2024 werden für die Durationen 10, 15 und 20 Jahre Zinssätze von 3,17 %, 3,29 % und 3,37 % angesetzt. Diese Sätze liegen leicht unter den Vorjahreswerten (3,5 % bis 3,7 %). Da niedrigere Zinssätze zu höheren Rückstellungen führen, ist eine Erhöhung der Versorgungsverpflichtungen um 2 % bis 3 % zu erwarten.

Renten- und Gehaltstrends in der internationalen Rechnungslegung: Die Annahmen für Renten- und Gehaltsanpassungen sind analog zur HGB-Bewertung vorzunehmen. Die Rentendynamik liegt zwischen 1,9 % und 2,3 %, und die Gehaltstrends beinhalten einen zusätzlichen Zuschlag zur Inflationsrate.

Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG (Steuerbilanz)

Steuerlicher Rechnungszins: Für die steuerliche Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bleibt der Rechnungszins unverändert bei 6 %. Dies wurde zuletzt vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.07.2023 bestätigt. Im Gegensatz zur HGB-Bewertung unterliegt der steuerliche Rechnungszins keiner gleitenden Anpassung an die Marktentwicklung.

Bewertung und Abweichung zur Handelsbilanz: Die steuerlichen Pensionsrückstellungen werden nach einem starren Rechnungszins von 6 % bewertet. Dies führt in der Regel zu niedrigeren Rückstellungswerten im Vergleich zur HGB-Bewertung. Unternehmen müssen die Differenz in Form von latenten Steuern in der Handelsbilanz abbilden.

Zusammenfassung und Ausblick

Wichtige Änderungen und Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse 2024: Der Anstieg des Rechnungszinses hat dämpfende Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen. Ab 2025 entfällt die Übergangsregelung nach BilMoG, sodass sich die HGB-Pensionsrückstellung vollständig am Erfüllungsbetrag nach § 253 HGB orientiert. Zudem führen die leicht sinkenden Zinssätze nach IFRS und US-GAAP zu höheren Versorgungsverpflichtungen.

Prognosen zur Zinsentwicklung in den kommenden Jahren: Die Zinsentwicklung wird auch in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen. Experten prognostizieren eine weitere Erhöhung der Zinsen, was tendenziell zu einer Entlastung der Pensionsrückstellungen führen könnte. Unternehmen müssen diese Entwicklungen bei der Planung und Bewertung ihrer Pensionsverpflichtungen berücksichtigen. Diese Entwicklung betrifft sowohl die handelsrechtliche als auch die internationale und steuerliche Bewertung der Rückstellungen.

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