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BaFin-Warnung: Vorsicht vor Betrug mit vorbörslichen Aktien und unseriösen Angeboten

Warnung vor Betrug mit vorbörslichen Aktien

Wenn namhafte Unternehmen ihren Börsengang planen, weckt das häufig das Interesse von Anlegerinnen und Anlegern. Doch genau dieses Interesse nutzen Kriminelle aus, um betrügerische Angebote für angebliche vorbörsliche Aktien zu unterbreiten. Diese Masche ist zunehmend verbreitet, und die BaFin warnt vor den Gefahren. Kriminelle versuchen dabei, Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Verkauf nicht existierender oder unrechtmäßig angebotener vorbörslicher Aktien hereinzulegen. Besonders verlockend wirken solche Angebote, da sie oft bekannte und renommierte Unternehmen betreffen, die einen bevorstehenden Börsengang angekündigt haben.

Ablauf des Betrugs: Cold Calling und vermeintliche Angebote

Eine gängige Betrugsmasche im Zusammenhang mit vorbörslichen Aktien beginnt oft mit einem unaufgeforderten Anruf (Cold Calling). Eine angebliche Firma kontaktiert Anlegerinnen und Anleger, um ihnen den Kauf von vorbörslichen Aktien anzubieten. Diese „Aktien“ stammen angeblich von bekannten Unternehmen, die bald an die Börse gehen. Allerdings existieren diese vorbörslichen Aktien zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch gar nicht, oder sie befinden sich im Besitz von Altaktionären, die sie auf diese Weise niemals verkaufen würden.

Sobald die Anlegerinnen und Anleger den Kauf tätigen und das Geld überweisen, bleiben sie ohne die versprochenen Aktien und können die Betrüger nicht mehr erreichen. Das Ergebnis: ein Totalverlust des investierten Geldes.

Rechtliche Grundlagen: BaFin-Erlaubnis und Regulierung

Es ist wichtig zu wissen, dass jedes Unternehmen, das Aktien – einschließlich vorbörslicher Aktien – anbietet, eine Erlaubnis der BaFin benötigt. Diese Erlaubnis ist eine grundlegende Voraussetzung für den legalen Vertrieb von Wertpapieren in Deutschland. Verbraucherinnen und Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt. Betrügerische Firmen umgehen diese Vorschrift jedoch und nutzen die Unkenntnis der Verbraucherinnen und Verbraucher aus, um ihre illegalen Geschäfte zu betreiben.

Wie erkennen Verbraucher betrügerische Angebote?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es oft schwer, betrügerische Firmen auf den ersten Blick zu erkennen, da diese sich große Mühe geben, einen seriösen Eindruck zu vermitteln. Die Internetseiten der Betrüger sehen meist professionell aus und enthalten ordentliche Impressen, die den Anschein erwecken, dass es sich um legitime Unternehmen handelt. Häufig missbrauchen die Täter sogar die Angaben real existierender, lizenzierter Unternehmen.

Ein weiteres Anzeichen für Betrug sind manipulierte Erfahrungsberichte im Internet. Kriminelle nutzen häufig Online-Plattformen und veröffentlichen gefälschte Erfolgsgeschichten, um den Eindruck zu erwecken, dass ihre Angebote seriös sind und hohe Renditen versprechen. Auch Pressemitteilungen, in denen über vermeintliche Firmenjubiläen oder Spendenaktionen berichtet wird, sind Teil dieser Täuschungsmasche.

Der wichtigste Rat der BaFin: Misstrauen ist angebracht. Verbraucher sollten Informationen aus mehreren Quellen einholen und sich gründlich informieren, bevor sie Investitionsentscheidungen treffen.

Was ist ein IPO und wie läuft ein Börsengang ab?

Ein IPO, also ein „Initial Public Offering“, bezeichnet das erstmalige öffentliche Angebot von Aktien, wenn ein Unternehmen an die Börse geht. Oft wird dieses Ereignis auch als „Neuemission“ bezeichnet. In der Regel wird der Börsengang von Banken begleitet, die das Unternehmen unterstützen. Sind mehrere Banken involviert, spricht man von einem Konsortium.

Um am Börsenhandel teilnehmen zu können, muss das Unternehmen zuvor einen Wertpapierprospekt erstellen. Dieser enthält umfassende Informationen über das Unternehmen und die angebotenen Wertpapiere. Der Prospekt muss von der BaFin genehmigt werden und wird rechtzeitig vor dem Börsengang veröffentlicht.

Der Wertpapierprospekt: Rolle und Bedeutung

Der Wertpapierprospekt ist ein zentrales Dokument im Rahmen eines Börsengangs, da er Anlegerinnen und Anlegern alle relevanten Informationen über das Unternehmen und das Angebot zur Verfügung stellt. Die BaFin genehmigt den Prospekt, wenn dieser die gesetzlich geforderten Mindestinformationen enthält, verständlich abgefasst ist und keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.

Wichtig zu wissen: Die BaFin prüft mit der Genehmigung des Prospekts nicht die Seriosität des Unternehmens oder dessen Geschäftsmodell. Sie stellt lediglich sicher, dass die formellen Anforderungen eingehalten werden. Deshalb ist es unerlässlich, dass Anlegerinnen und Anleger auch andere Informationsquellen nutzen, um die Sicherheit und Seriosität eines Investments zu überprüfen.

Vorsichtsmaßnahmen für Verbraucher: So schützt man sich vor Betrug

Wer an einem Börsengang teilnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld gründlich informieren. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sicherstellen, dass sie ein Wertpapierdepot bei einer seriösen Bank oder einem lizenzierten Broker besitzen. Zudem ist es ratsam, den Wertpapierprospekt genau zu lesen und das Unternehmen sowie die aktuelle Marktlage zu analysieren.

Vor allem sollte man nie auf unaufgeforderte Angebote reagieren und sicherstellen, dass das Unternehmen über eine gültige BaFin-Erlaubnis verfügt. Nutzen Sie unabhängige Informationsquellen, um sich über das Unternehmen und die angebotenen Wertpapiere zu informieren.

Zeichnungsfrist: Wie Anleger am IPO teilnehmen können

Anlegerinnen und Anleger, die an einem IPO teilnehmen möchten, können während der sogenannten Zeichnungsfrist Kaufaufträge abgeben. Dies erfolgt über Banken, die den Börsengang begleiten – nur diese Konsortialbanken sind befugt, die Aktien zu zuteilen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist werden die Aktien in der Regel frei an der Börse gehandelt.

Um sicherzustellen, dass Anleger nur seriöse Angebote nutzen, sollten sie sich ausschließlich an lizensierte Konsortialbanken wenden und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen über das Angebot zugänglich und geprüft sind.

Achtung: Die BaFin warnt eindringlich vor betrügerischen Angeboten im Zusammenhang mit vorbörslichen Aktien. Anlegerinnen und Anleger sollten sich immer bewusst machen, dass Unternehmen, die Aktien zum Kauf anbieten, einer strengen Regulierung unterliegen und über eine BaFin-Erlaubnis verfügen müssen. Unaufgeforderte Angebote sind ein klares Warnsignal. Gründliche Recherche und das Einholen unabhängiger Informationen sind entscheidend, um sich vor Betrug zu schützen.


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