Klage auf Vertragserfüllung und Dienstaufsichtsbeschwerde
André Gaufer, der 2018 eine Wohnung und einen Stellplatz im Steglitzer Kreisel erworben hatte, sieht sich seit Jahren mit Vertragsbrüchen seitens der Adler Group konfrontiert. Nachdem Gaufer sich geweigert hatte, einen Nachtrag zu unterzeichnen, der erhebliche Änderungen, wie den Verlust seines Stellplatzes, beinhaltete, kündigte die Adler Group den Kaufvertrag einseitig. Gaufer forderte wiederholt Vertragstreue und klagte schließlich auf Vertragserfüllung. Zusätzlich reichte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Notar ein, da er der Meinung ist, dieser habe seine Interessen nicht angemessen vertreten.
Gerichtsurteil zugunsten von Gaufer und die Berufung der Adler Group
Ende Juli entschied das Landgericht Berlin, dass die Adler Group den ursprünglichen Kaufvertrag einhalten muss. Das Gericht stellte klar, dass Gaufer ein Recht auf die vertraglich vereinbarten Bedingungen hat. Die Adler Group akzeptiert das Urteil jedoch nicht und hat Berufung beim Berliner Kammergericht eingelegt. Das Unternehmen vertritt eine abweichende Rechtsauffassung und möchte die Entscheidung anfechten.
Stagnation auf der Baustelle und Gaufers Beharrlichkeit
Während andere Käufer den Nachtrag unterzeichneten oder vom Vertrag zurücktraten, hielt Gaufer an seinen Rechten fest. Seine Hartnäckigkeit steht im Kontrast zur augenscheinlichen Stagnation des Bauprojekts am Steglitzer Kreisel, das seit Jahren keinen sichtbaren Fortschritt macht. Das unvollendete Gebäudegerippe und der unbewegte Baukran sind ein Sinnbild für die stockenden Verhandlungen und die Unsicherheit, die das gesamte Projekt umgibt. Gaufers Engagement für den Verbraucherschutz und seine Entschlossenheit, seine vertraglichen Rechte durchzusetzen, zeichnen ihn als einen Käufer aus, der bereit ist, für seine Rechte zu kämpfen, auch wenn dies bedeutet, gegen große Konzerne wie die Adler Group vorzugehen.
Quelle: https://www.iz.de/recht/news/-adler-legt-gegen-urteil-zum-steglitzer-kreisel-berufung-ein-2000019245