Steglitzer Kreisel: Wie ein Wohnungskäufer die Adler Group bezwingt
André Gaufer hat in einem langwierigen Rechtsstreit einen entscheidenden Sieg gegen die Adler Group errungen. Der Wohnungskäufer hat nie aufgegeben und erhielt nun vom Kammergericht Berlin die Bestätigung seiner Eigentumsrechte – ein Urteil, das als Meilenstein für den Käuferschutz gilt. Warum dieser Fall über den individuellen Erfolg hinaus Bedeutung für den gesamten Immobilienmarkt hat und ein deutliches Signal für die Rechte von Wohnungskäufern setzt.
Gaufers Kampf um den Kaufvertrag
André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH, erwarb 2018 eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel und sicherte sich zudem einen Tiefgaragenstellplatz. Doch nach der Übernahme des Projekts durch die Adler Group begann eine juristische Auseinandersetzung, die ihn über mehrere Instanzen führte. Zunächst musste Gaufer die Gültigkeit seines Kaufvertrags verteidigen, nachdem die Adler Group versuchte, von ihm vertragliche Zugeständnisse zu erzwingen. Erst nach einem gerichtlichen Urteil, das den Vertrag für rechtskräftig erklärte, stand fest, dass Gaufer weiterhin Anspruch auf seine Wohnung und den Stellplatz hat.
Sieg vor dem Kammergericht: Vertraglich zugesichertes Eigentum bleibt bestehen
Nachdem die Adler Group auch seine Eintragung ins Grundbuch blockiert hatte, klagte Gaufer erneut – und konnte sich nun vor dem Kammergericht durchsetzen. „Nach eingehender Erörterung hat die Adler Group meinem Antrag auf Grundbucheintragung stattgegeben“, erklärte Gaufer. „Vertraglich zugesicherte Eigentumsrechte und notariell geschlossene Kaufverträge haben Bestand.“ Für ihn gehe es dabei um die grundsätzliche Sicherheit für alle Käufer: „Vertragliche Zusagen dürfen durch spätere Bauträgermaßnahmen nicht unterlaufen werden.“ Das Gericht bestätigte damit, dass Gaufer weiterhin rechtmäßiger Eigentümer der erworbenen Wohnung und des Stellplatzes ist.
Konfliktpunkt: Änderungen am Gemeinschaftseigentum
Der Rechtsstreit eskalierte, als die Adler Group umfangreiche Änderungen am Steglitzer Kreisel plante und das ursprünglich als Parkhaus vorgesehene Gebäude zu einem Büro- und Geschäftshaus umfunktionieren wollte. Gaufer, der Tiefgaragenstellplatz Nr. 127 erworben hatte, weigerte sich jedoch, auf diesen Stellplatz zu verzichten. Die Adler Group forderte ihn auf, einen Ergänzungsvertrag zu unterschreiben, der diese Änderung beinhalten sollte – als Gaufer sich weigerte, trat der Bauträger einseitig vom Kaufvertrag zurück. Der Versuch scheiterte allerdings nun endgültig vor Gericht.
Gerichtssaal-Spannungen: Entscheidung zur Anerkennung in letzter Minute
Die Spannung im Gerichtssaal war spürbar: Die Adler Group erschien diesmal mit drei Vertretern, nachdem sie bei einer früheren Verhandlung niemanden geschickt hatte. Der Vorsitzende Richter unterbrach ein anderes Verfahren, um den Fall Gaufer vor dem Kammergericht zu verhandeln. Als die Gegenseite erklärte, die Identität der Wohnung sei durch die Projektänderungen nicht mehr gegeben, zeigte sich das Gericht skeptisch. Nach einer Beratungspause kündigte die Adler Group schließlich an, Gaufers Anspruch anzuerkennen. Damit vermied sie eine detaillierte Urteilsbegründung, die ihre Position womöglich noch weiter geschwächt hätte.
Zwangsvollstreckungsverfahren für den Tiefgaragenstellplatz
Parallel zum Hauptverfahren läuft weiterhin ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Adler Group. Gaufer fordert die Umsetzung eines früheren Urteils des Landgerichts Berlin (Az. 20 O 55/22), das die Adler Group verpflichtet, das Parkhaus-Grundstück wie vertraglich vereinbart aufzuteilen und Gaufers Stellplatz zuzuteilen. Da die Adler Group dieser Anordnung bisher nicht nachkam, beantragte Gaufer die Festsetzung eines Zwangsgeldes und, falls nötig, Zwangshaft gegen den Geschäftsführer der Adler Group. Die Adler Group behauptet jedoch, dass die Vollstreckung von weiteren Parteien abhängig sei und daher nicht umsetzbar sei.
Käuferschutz gestärkt: Signalwirkung für den Immobilienmarkt
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte erhebliche Signalwirkung für die Immobilienbranche haben. „Kaufverträge sind mehr als Absichtserklärungen – sie sind bindende Verpflichtungen, die auch bei späteren Projektanpassungen Bestand haben müssen“, sagte Gaufer nach dem Verfahren. Branchenexperten sehen in dem Urteil eine Stärkung der Rechte von Wohnungskäufern. Dieses Urteil könnte es zukünftigen Käufern ermöglichen, ihre Rechte gegenüber Bauträgern stärker geltend zu machen und gibt ihnen Sicherheit, dass nachträgliche Änderungen durch Bauträger die ursprünglichen vertraglichen Zusagen nicht einfach aufheben können.