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Optimistischer Auftakt: André Gaufer kämpft vor Gericht um Vertragstreue beim Steglitzer Kreisel

Auftakt des Gerichtsverfahrens und Gaufers Optimismus

Am 15. März 2023 begann vor dem Berliner Landgericht das Gerichtsverfahren, in dem André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH, die Erfüllung seines notariellen Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel fordert. Nach der ersten Verhandlung zeigte sich Gaufer optimistisch, da die Vorsitzende Richterin Andeutungen machte, die er als Unterstützung seiner Position interpretierte. Die Richterin hinterfragte die Argumente der Gegenseite, die behauptete, dass einige der nachträglich geplanten Änderungen technisch notwendig seien, und forderte eine genauere Begründung.

Streitpunkt um nachträgliche Vertragsänderungen

Der zentrale Streitpunkt in dem Verfahren ist die Frage, ob die nachträglichen Änderungen am Vertrag, die von der Adler Group gefordert wurden, rechtmäßig sind. Diese Änderungen umfassen bauliche Abweichungen, die laut Vertrag nur zulässig sind, wenn der Käufer schriftlich zustimmt oder ein wichtiger Grund vorliegt. Die Adler Group hatte den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, nachdem Gaufer die Änderungen abgelehnt hatte. Die Richterin machte jedoch deutlich, dass die Begründungen für diese Änderungen nicht ausreichend seien und dass es unklar sei, ob der ursprüngliche Vertrag weiterhin wirksam ist.

Ausblick und Gaufers Entschlossenheit

Gaufers Rechtsanwalt, Stephen Lietz, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Verlauf des ersten Verhandlungstags und betonte, dass das Ziel darin bestehe, die vertraglich vereinbarten Bedingungen – eine Wohnung und ein Stellplatz für Gaufer – durchzusetzen. Er ließ offen, ob es möglicherweise eine vergleichsweise Lösung oder Schadensersatz geben könnte, betonte jedoch, dass der entstandene Schaden ausgeglichen werden müsse. Die Gegenseite äußerte sich nicht zu den weiteren Entwicklungen, und der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/steglitzer-kreisel-zweifel-an-nachtraeglichen-vertragsaenderungen-li.327942

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