Landgericht bestätigt Gaufers Rechte: Unrechtmäßiger Vertragsrücktritt der Adler Group zurückgewiesen
Das Landgericht Berlin entschied Ende Juli, dass André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH, auf die Einhaltung seines ursprünglichen Notarvertrags bestehen kann. Die Adler Group, die nach der Übernahme des Steglitzer Kreisels die Baupläne geändert hatte, versuchte, Käufer wie Gaufer durch neue Ergänzungsverträge zu benachteiligen. Unter anderem sollte Gaufer auf den Tiefgaragenstellplatz und den Fahrradaufzug verzichten. Nachdem Gaufer sich weigerte, diese Änderungen zu akzeptieren, trat die Adler Group einseitig vom Kaufvertrag zurück – was das Gericht als unrechtmäßig beurteilte.
Verpflichtung der Adler Group zur Vertragserfüllung
Durch das Gerichtsurteil ist die Adler Group nun verpflichtet, die originalen Kaufverträge vollständig zu erfüllen. Für Gaufer bedeutet das, dass er den Tiefgaragenstellplatz erhält, den er im ursprünglichen Vertrag zugesichert bekommen hatte. Die Entscheidung stellt sicher, dass die Adler Group die Vereinbarungen einhält und nicht einseitig zum Nachteil der Käufer ändern kann.
Zukünftige Optionen für die Adler Group
Die Adler Group steht nun vor zwei möglichen Handlungsoptionen: Entweder sie passt die Baupläne erneut an, um die ursprünglichen Vertragsbedingungen zu erfüllen, oder sie einigt sich mit den betroffenen Käufern auf eine Schadensersatzzahlung. Beide Optionen könnten erhebliche Auswirkungen auf das Bauprojekt und den geplanten Verkauf des Steglitzer Kreisels haben. Gaufers Fall ist ein wichtiger Schritt für Verbraucherrechte und setzt ein klares Zeichen gegen unfaire Vertragsänderungen in der Immobilienbranche.