Der Rechtsstreit um den Steglitzer Kreisel
Die Adler Group treibt die Aufhebung bestehender Verträge über die Eigentumswohnungen und Tiefgaragenstellplätze des Projekts „Steglitzer Kreisel“ voran. Gleichzeitig steht sie in einer juristischen Auseinandersetzung mit einem Wohnungskäufer. André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH, erwarb 2018 eine Wohnung und einen Stellplatz im Steglitzer Kreisel. Dennoch wurde er bis heute nicht im Grundbuch eingetragen. Der Fall wird am Dienstag, 5. November, vor dem Kammergericht in Berlin verhandelt.
Hintergrund des Kaufs und der Vertragsverpflichtungen
Gaufer schloss 2018 einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz ab, der eine ordnungsgemäße Übergabe und Grundbucheintragung vorsah. Aufgrund von Umplanungen und Verzögerungen durch die Adler Group ist die Eintragung jedoch noch nicht erfolgt. Der Käufer sieht seine vertraglich zugesicherten Rechte durch diese Änderungen und Verzögerungen gefährdet.
Zentrale Rechtsfrage: Käuferschutz und Vertragsgrundlage
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob nachträgliche Änderungen am Gemeinschaftseigentum die Grundlage eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags untergraben und den Käuferschutz schwächen können. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Rechte von Wohnungskäufern und ihre Sicherstellung durch Grundbucheintragungen.
Bisherige gerichtliche Entscheidungen
Das Landgericht Berlin entschied in einem früheren Verfahren zugunsten von Gaufer und stellte fest, dass sein Kaufvertrag unverändert Bestand hat und erfüllt werden muss. Trotz dieser Entscheidung blieb die Grundbucheintragung aus. Ein späteres Urteil wies Gaufers Klage ab, mit der Begründung, dass nachträgliche Änderungen den Kaufgegenstand verändert hätten. Diese widersprüchlichen Urteile haben zu weiteren Unsicherheiten geführt.
Maßnahmen der Adler Group und Blockade der Eintragung
Die Adler Group hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Eintragung von Gaufers Eigentum zu blockieren. Insbesondere verweigert sie eine notwendige Identitätserklärung, die Gaufers Rechte als Eigentümer absichern würde. Diese Handlungen erschweren die Durchsetzung des Kaufvertrags erheblich.
Der anstehende Gerichtstermin
Der Fall wird am 5. November vor dem Kammergericht Berlin verhandelt. Für André Gaufer ist dies ein entscheidender Moment, der über seine Eigentumsrechte und die Erfüllung seines Kaufvertrags entscheiden könnte.
Potenzielle Konsequenzen für den Immobilienmarkt
Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Vertragsdurchsetzung haben. Eine Entscheidung zugunsten von Gaufer würde die Position von Immobilienkäufern stärken und bestätigen, dass vertraglich zugesicherte Rechte auch bei nachträglichen Änderungen Bestand haben müssen. Dies könnte einen Präzedenzfall für zukünftige Fälle schaffen und Bauträgern signalisieren, dass sie ihre Verpflichtungen auch bei Eigentümerwechseln einhalten müssen.
Vergangene und aktuelle Praktiken der Adler Group
Nach der Übernahme des Projekts durch die Adler Group von der CG Gruppe unter der Leitung von Christoph Gröner wurden vertraglich zugesicherte Rechte verweigert und gerichtliche Entscheidungen infrage gestellt sowie blockiert. Die Adler Group ging so weit, vom Kaufvertrag zurückzutreten und anzuführen, dass die Klage der PROfinance GmbH gegen eine angeblich nicht existente Partei gerichtet sei. Diese Geschäftspraktiken setzen sich bis heute fort und zeigen die Herausforderungen bei der Durchsetzung bestehender Notarverträge.
Abschließende Frage: Sicherer oder riskanter Immobilienkauf?
Die zentrale Frage bleibt: Wird der Immobilienkauf durch dieses Verfahren sicherer oder riskanter? Der Gerichtstermin am 5. November könnte entscheidende Antworten liefern und neue Weichen für den Käuferschutz in der Immobilienbranche stellen.