Was FFB-Kunden über auslaufende VL-Verträge wissen müssen
Für FFB-Kunden gibt es wichtige Informationen zu auslaufenden VL-Verträgen:
- Umstellung in freie Anteile: VL-Verträge, deren siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 2. Januar 2025 in „freie“ Anteile umgewandelt.
- Verbuchung der Arbeitnehmersparzulage: Die Sparzulage wird direkt in den freien Bestand des Depots gebucht.
- Entgelte für VL-Verträge: Die FFB plant, das Entgelt für VL-Verträge im Dezember 2024 zu vereinnahmen. Kunden erhalten eine separate Abrechnung.
Ein wichtiger Hinweis: Papierhafte VL-Bescheinigungen werden nicht mehr ausgestellt. Stattdessen meldet die FFB die relevanten Daten direkt an das Finanzamt.
Elektronische VL-Bescheinigungen: Fristen und Vorgehen
Die elektronische Meldung der VL-Daten erfolgt direkt an das Finanzamt anhand der hinterlegten Steueridentifikationsnummer (TIN).
- Frist für die Meldung: Die Daten werden bis Ende Februar 2025 übermittelt.
- Ausweisung der VL-Daten: Diese erfolgt im Quartalsauszug für das vierte Quartal 2024.
Falls die Meldung an das Finanzamt nicht erfolgreich ist, wird der Kunde im Quartalsauszug darüber informiert.
Gründe für fehlende oder abweichende VL-Meldungen
Es gibt verschiedene Gründe, warum VL-Daten nicht gemeldet oder gemeldete Beträge von den Einzahlungen abweichen können.
Gründe für fehlende Meldungen:
- Es wurden keine Einzahlungen in den Vertrag vorgenommen.
- Die Einzahlungen wurden einem falschen Lohnzurechnungsjahr zugeordnet.
- Die Zahlungen sind in ein falsches Depot gebucht worden.
- Der Arbeitgeber hat die Zahlungen eingestellt oder an eine andere Stelle überwiesen.
- Zahlungen wurden an den Absender zurückgegeben, da sie nicht zuzuordnen waren.
- Der VL-Vertrag wurde prämienschädlich aufgelöst.
- Der Datenabgleich von Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer war nicht erfolgreich.
- Der Kunde hat der Datenübermittlung widersprochen.
Gründe für abweichende gemeldete Beträge:
- Zahlungen wurden in ein anderes Lohnzurechnungsjahr verbucht.
- Einzahlungen wurden nicht dem richtigen Bestand gutgeschrieben.
- Zahlungen wurden einem falschen Depot zugeordnet.
- Zahlungen wurden an den Absender zurückgegeben.
- Meldung und Verbuchung haben sich zeitlich überschnitten.
Vorzeitige Verfügung: Auswirkungen auf die VL-Meldung
Wenn ein VL-Sparvertrag vorzeitig aufgelöst wurde, hat dies Auswirkungen auf die Meldung:
- Keine Jahresmeldung: Einzahlungen aus prämienschädlich oder prämienunschädlich aufgelösten Verträgen werden nicht an das Finanzamt gemeldet.
- Quartalsauszug: Auf dem Quartalsauszug des Kunden erfolgt kein Andruck der Beträge.
- Monatliche Meldung: Solche Verträge werden in der monatlichen „VL-Meldung der vorzeitig aufgelösten VL-Verträge“ aufgeführt.
Quartalsauszug 4/2024: Alle wichtigen Informationen
Der Quartalsauszug zum 31. Dezember (ehemals Jahresdepotauszug) ist ein zentrales Dokument für FFB-Kunden.
- Inhalt: Der Auszug zeigt den Depotwert zum Stichtag 31. Dezember.
- Depots ohne Bestand: Für leere Depots wird der Hinweis „Kein Bestand vorhanden“ angegeben.
- Aktuelle Depotwerte: Diese können jederzeit im FFB Online-Portal eingesehen werden.
Zugriff auf den Quartalsauszug
FFB-Kunden finden ihren Quartalsauszug im Onlinepostfach des FFB-Portals. Dort können sie:
- den Auszug herunterladen,
- speichern,
- und bei Bedarf ausdrucken.
Ein Postversand erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Zusammenfassung: Wichtige Punkte für FFB-Kunden
- Auslaufende VL-Verträge werden automatisch in freie Anteile umgewandelt.
- Elektronische VL-Bescheinigungen ersetzen papierhafte Nachweise.
- Kunden sollten mögliche Fehlerquellen bei der VL-Meldung kennen und prüfen.
- Vorzeitige Verfügungen beeinflussen die Meldung an das Finanzamt.
- Quartalsauszüge sind zentral für den Überblick über Depotwerte und VL-Daten.