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FFB Steuerbescheinigungen 2024: Fristen, Verlustbescheinigungen und Freistellungsaufträge im Überblick

Steuerbescheinigungen und Ertragsaufstellungen für FFB-Depotkunden

Die Jahressteuerbescheinigung und die „Aufstellung der Erträge“ sind wichtige Dokumente für die Steuererklärung von FFB-Depotkunden.

  • Bereitstellung: Die Steuerbescheinigung wird in das Onlinepostfach der Kunden eingestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde Postversand oder Onlinezugang gewählt hat.
  • Aufstellung der Erträge: Kunden finden eine detaillierte Aufstellung zu den einzelnen Positionen ebenfalls in ihrem Onlinepostfach.

 
Bereitstellung und Nutzung der Steuerbescheinigung

Wann und wo erhalten Kunden die Steuerbescheinigung?

  • Die Steuerbescheinigung wird üblicherweise Ende des ersten Quartals des Folgejahres im Onlinepostfach bereitgestellt.
  • Ein automatischer postalischer Versand erfolgt nicht.

 
Gedruckte Ersatzbescheinigungen

  • Kunden können eine gedruckte Steuerbescheinigung über einen Druckbutton im Kundenzugang bestellen.
  • Die FFB berechnet dafür nur das tatsächlich anfallende Porto.
  • Wichtig: Eine gedruckte Bescheinigung ersetzt die Onlineversion und kann nicht mehr digital für die Vorlage beim Finanzamt genutzt werden.

 
Aufwendungen und Werbungskosten in der Steuerbescheinigung

Seit Einführung der Abgeltungssteuer werden Aufwendungen wie das Depotführungsentgelt nicht mehr in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Wichtige Hinweise:

  • Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen können nicht mehr abgesetzt werden, da sie über den Sparerfreibetrag abgegolten sind.
  • Kunden können Verwahrungskosten aus den Kosteninformationen entnehmen und eventuell beim Finanzamt geltend machen.
  • Einschränkung: Kosten innerhalb des Fonds gelten nicht als absetzbar.

 
Die Kosteninformationen stehen den Kunden im Onlinepostfach zur Verfügung.

Steuererklärung: Wohin gehören die Angaben?

Die Steuerbescheinigung gibt detaillierte Hinweise, welche Angaben in welche Anlage und Zeile der Steuererklärung gehören.

  • Orientierungshilfe: Die „Aufstellung der Erträge“ bietet eine transparente Aufschlüsselung aller relevanten Positionen.
  • Kunden mit Postversand: Diese können sich an die PROfinance GmbH wenden, die die Aufstellung einsehen und ausdrucken kann.

 
Antrag auf Verlustbescheinigung: Fristen und Anforderungen

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

  • Der Antrag auf Verlustbescheinigung muss jedes Jahr bis spätestens 15. Dezember bei der FFB eingehen.
  • Verspätete Anträge: Diese dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, da der Gesetzgeber das Datum festgelegt hat.

 
Warum wurden keine Verluste ausgewiesen?

  • Verluste können in folgenden Fällen fehlen:
    1. Der Verlust wurde ins Folgejahr übertragen.
    2. Es wurden keine Verlustvorträge erzielt.

 
Spezielle Fälle: Steuerbescheinigung bei Depotkündigung

Warum erhalte ich eine Steuerbescheinigung nach Depotkündigung?

Auch wenn ein Depot im laufenden Jahr gekündigt wurde, erstellt die FFB eine Jahressteuerbescheinigung.

  • Hinweis: Dies bedeutet nicht, dass das Depot weiterhin aktiv ist. Die Bescheinigung dient lediglich der steuerlichen Dokumentation.

 
Anpassung von Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen

Bis wann können Anpassungen vorgenommen werden?

  • Freistellungsaufträge: Anpassungen für das laufende Jahr werden bis 31. Januar des Folgejahres akzeptiert.
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen: Diese können ebenfalls bis zu diesem Datum eingereicht werden.

 
Online-Anpassungen:

  • Kunden können ihren Freistellungsauftrag bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres (17 Uhr) online anpassen.

 
Kulanzregelung für spätere Änderungen:

  • Änderungen nach Erstellung der Steuerbescheinigung sind nur auf Kulanzbasis möglich.
  • Die FFB behält sich vor, hierfür ein Bearbeitungsentgelt zu erheben.

 
Vorabpauschale 2024: Was Kunden wissen sollten

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Berechnung von Vermögensgewinnen, die versteuert werden muss.

  • Basiszins 2024: Der Basiszins wurde auf 2,29 % festgesetzt.
  • Abführung der Steuer: Die FFB ist gesetzlich verpflichtet, die Vorabpauschale ans Finanzamt abzuführen.

 
Zusammenfassung: Wichtige Fristen und Hinweise

  1. Steuerbescheinigung: Bereitstellung Ende des ersten Quartals im Onlinepostfach.
  2. Verlustbescheinigung: Antrag bis spätestens 15. Dezember.
  3. Freistellungsauftrag: Änderungen bis 31. Januar des Folgejahres möglich.
  4. Vorabpauschale: Grundlage ist der Basiszins von 2,29 %.

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