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Verbraucherschutz bei der Absicherung und Abwicklung von Bankguthaben und Wertpapiergeschäften in Deutschland

Schutzmechanismen für Bankkunden in Deutschland

In Deutschland sind die Einlagen und Forderungen von Bankkunden durch ein umfassendes System von gesetzlichen und freiwilligen Sicherungseinrichtungen geschützt. Jede Bank, die eine Genehmigung für Einlagen- und Kreditgeschäfte besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einem Einlagensicherungssystem zu sein. Dieses System schützt Einlagen wie Girokonten, Festgelder und Sparguthaben bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Neben diesen gesetzlichen Systemen gibt es für Sparkassen und Genossenschaftsbanken institutsbezogene Sicherungssysteme, die zusätzlich zur Einlagensicherung darauf abzielen, eine Insolvenz der Institute zu verhindern. Wertpapierhandelsunternehmen, die Dienstleistungen im Bereich Wertpapiergeschäfte anbieten, sind ebenfalls in speziellen Anlegerentschädigungssystemen organisiert. Diese schützen die Forderungen der Kunden aus Wertpapiergeschäften, beispielsweise Erträge oder Verkaufserlöse, bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.

Detaillierte Absicherung von Einlagen und Wertpapieren

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland garantiert Schutz für Einlagen wie Kontoguthaben und Festgelder bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. In bestimmten Fällen, etwa nach dem Verkauf einer Immobilie oder bei Erhalt von Versicherungsleistungen, kann dieser Schutz für einen Zeitraum von sechs Monaten auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden. Wertpapiere, wie Aktien oder Fondsanteile, sind zwar nicht direkt durch die Einlagensicherung abgedeckt, bleiben jedoch Eigentum der Kunden und müssen im Insolvenzfall der Bank herausgegeben werden. Die Anlegerentschädigung greift ein, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen seine Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nicht mehr erfüllen kann. Diese Einrichtung schützt 90 Prozent der Forderungen aus Wertpapiergeschäften, allerdings maximal bis zu 20.000 Euro pro Kunde. Ergänzend zu den gesetzlichen Sicherungssystemen bieten freiwillige Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände zusätzlichen Schutz über die gesetzlichen Grenzen hinaus, jedoch ohne einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Abwicklung von Banken in finanziellen Schwierigkeiten

Seit 2015 besteht in der EU ein spezielles Abwicklungsregime für Banken, die in finanzielle Schieflage geraten. Dieses System wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass systemrelevante Banken geordnet abgewickelt werden können, ohne dass der Steuerzahler für die Verluste aufkommen muss. Im Rahmen einer Abwicklung wird ein sogenannter Bail-in durchgeführt, bei dem zunächst die Aktionäre und danach die Gläubiger der Bank an den Verlusten beteiligt werden. Dadurch sollen öffentliche Mittel geschont und die Bank rekapitalisiert werden, um ihre kritischen Funktionen aufrechtzuerhalten. Geschützte Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde bleiben auch in einer Abwicklung unangetastet. Forderungen, die diese Grenze überschreiten, werden nach einer festgelegten Rangfolge herangezogen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken und zu verhindern, dass eine Bankenkrise weitere Teile der Wirtschaft in Mitleidenschaft zieht.

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