Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), auch als betriebliche Altersvorsorge bekannt, ermöglicht es Arbeitnehmern, über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche Rente aufzubauen, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient. Der Arbeitgeber verspricht dabei, im Falle von Alter, Invalidität oder Tod eine bestimmte Leistung zu erbringen. Es gibt keine generelle Pflicht für den Arbeitgeber, eine bAV anzubieten, es sei denn, dies ist in einem Tarifvertrag festgelegt. Ein Arbeitnehmer hat jedoch immer das Recht auf eine arbeitnehmerfinanzierte bAV durch sogenannte Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Gehalts in eine Altersvorsorge investiert wird. Hierbei muss der Arbeitgeber in der Regel einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Verschiedene Wege zur Durchführung der bAV
Arbeitgeber können die bAV auf unterschiedlichen Wegen organisieren, die jeweils eigene Merkmale haben. Die häufigsten Modelle sind:
Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab, die später als Rente ausgezahlt wird.
Pensionskasse: Eine Pensionskasse ist eine spezielle Art der Altersversorgung, bei der der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen im Ruhestand eine Rente erhalten.
Pensionsfonds: Hierbei handelt es sich um eigenständige Versorgungseinrichtungen, die ebenfalls Rentenleistungen bieten.
Direktzusage: Bei dieser Form sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt eine Betriebsrente zu, ohne eine Versicherung abzuschließen.
Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber verspricht eine Rente, erfüllt dieses Versprechen aber über eine Unterstützungskasse, die als Zwischenglied fungiert.
Jeder dieser Wege hat eigene Vor- und Nachteile, und der Arbeitgeber entscheidet, welche Variante am besten zu seinem Unternehmen passt.
Schutz und staatliche Förderung der bAV
Die Betriebsrenten sind in der Regel gegen das Risiko einer Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert. Falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, sorgt eine spezielle Versicherung dafür, dass die Betriebsrente trotzdem ausgezahlt wird. Zudem gibt es Möglichkeiten, die bAV staatlich fördern zu lassen, zum Beispiel durch die sogenannte Riesterförderung. Diese Förderung umfasst steuerliche Vorteile und staatliche Zulagen, wenn der Arbeitnehmer seine bAV durch Entgeltumwandlung aufbaut. Diese Förderung gilt jedoch nur für bestimmte Durchführungswege wie die Direktversicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfonds und nicht für alle Modelle der bAV.