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BGH-Urteil zu AGB-Änderungen: Rechte der Verbraucher und Kündigungsmöglichkeiten der Banken

Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zustimmungspflicht bei AGB-Änderungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken nicht mehr ohne Weiteres die Zustimmung der Verbraucher zu geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einholen dürfen, insbesondere nicht durch die sogenannte “fingierte Zustimmung”. Dies bedeutet, dass Banken nicht einfach davon ausgehen dürfen, dass Kunden stillschweigend zustimmen, wenn sie auf Ankündigungen von Änderungen nicht reagieren. Solche Klauseln, die es den Banken ermöglichen, Verträge oder Preise ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zu ändern, benachteiligen Verbraucher in unangemessener Weise. Banken sind nun verpflichtet, klar und transparent festzulegen, unter welchen Bedingungen sie Verträge ändern dürfen, damit Verbraucher im Voraus abschätzen können, welche Änderungen in Zukunft möglich sind.

Kündigungsrecht der Banken bei Ablehnung von AGB-Änderungen

Obwohl das Urteil die Rechte der Verbraucher stärkt, behalten Banken weiterhin das Recht, Girokonten zu kündigen, wenn Kunden Änderungen der AGB oder Preiserhöhungen nicht zustimmen. Private Banken dürfen dies grundsätzlich ohne Angabe von Gründen tun, solange sie eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind hierbei strengeren Regeln unterworfen: Sparkassen dürfen nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, und bei Genossenschaftsbanken kann die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zusätzlichen Schutz bieten. Hier könnte es schwieriger für die Bank sein, das Konto zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde auch Genossenschaftsmitglied ist.

Auswirkungen einer Kontoauflösung für Verbraucher

Für Verbraucher, deren Konto gekündigt wird, hat dies weitreichende Konsequenzen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann die Bank keine Transaktionen mehr durchführen, wie beispielsweise Lastschriften für Miete oder Strom oder Gehaltseingänge. Auch Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen sind dann nicht mehr möglich. Betroffene Kunden sollten daher frühzeitig Vorsorge treffen, indem sie Alternativen wie ein neues Konto bei einer anderen Bank in Betracht ziehen. Das Urteil stärkt zwar den Verbraucherschutz in Bezug auf Vertragsänderungen, zeigt aber gleichzeitig, dass Banken weiterhin die Möglichkeit haben, unter bestimmten Voraussetzungen Konten zu kündigen.

Zusätzliche Urteile und Entwicklungen

Das BGH-Urteil im Fall der Postbank ist nur eines von mehreren Gerichtsverfahren, die sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von AGB-Klauseln und deren Auswirkungen auf Verbraucher beschäftigen. In der Vergangenheit haben zahlreiche Banken ähnliche Klauseln verwendet, um Vertrags- oder Preisanpassungen durchzusetzen, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Nach dem Urteil des BGH vom April 2021 (XI ZR 26/20) haben viele Banken und Sparkassen ihre AGB angepasst und ihre Kunden um eine erneute Zustimmung gebeten.

Es bleibt jedoch weiterhin offen, wie die Gerichte in Zukunft über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen urteilen werden, wenn Verbraucher den neuen AGB oder Preisänderungen widersprechen. Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken hier strengeren Anforderungen unterliegen, haben private Banken mehr Freiheiten. Weitere Urteile könnten klären, ob die Weigerung, neuen AGB zuzustimmen, einen ausreichenden sachlichen Grund für eine Kündigung darstellt, besonders bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

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