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Gerichtsurteil: Bafin verliert im Streit um Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen

Gerichtsurteil: Bafin verliert im Streit um Prämiensparverträge Die Finanzaufsicht Bafin hat im Streit um Prämiensparverträge eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt erlitten. Das Gericht erklärte eine Allgemeinverfügung der Bafin zu Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen für rechtswidrig. Geklagt hatten mehrere Genossenschaftsbanken und Sparkassen, stellvertretend für über 1100 Geldhäuser, die gegen die Verfügung aus dem Jahr 2021 Einspruch eingelegt hatten. Hintergrund: Bafin und Prämiensparverträge Der Streit drehte sich um die Frage, ob die Bafin den Banken im Rahmen des Verbraucherschutzes Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen auferlegen darf. Die Bafin hatte 2021 angeordnet, dass Banken ihre Kunden über unwirksame Zinsklauseln in langlaufenden Prämiensparverträgen informieren und Zinsnachzahlungen leisten müssen. Die betroffenen Banken widersprachen dieser Entscheidung, und das Gericht folgte ihrer Argumentation, dass kein erheblicher Verstoß vorlag, der das Eingreifen der Bafin rechtfertigen würde. Entwicklung bei Zinsklauseln in Prämiensparverträgen Die Bafin verwies auf eine BGH-Entscheidung von 2010 zu Zinsklauseln in Sparverträgen, die Grundlage für ihre Allgemeinverfügung war. Auch der BGH fällte im Oktober 2021 und Juli 2024 weitere Urteile zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen, die Zinsnachzahlungen für viele Kunden nach sich ziehen dürften. Dabei legte der BGH einen Referenzzins fest, der jedoch nicht alle Forderungen von Verbraucherschützern erfüllte. Aktuelle Lage der Prämiensparverträge Laut Bafin gab es 2021 noch rund 1,1 Millionen Prämiensparverträge, von denen viele in den Jahren 1990 bis 2005 abgeschlossen wurden. Die Zahl dürfte mittlerweile stark gesunken sein, da zahlreiche Sparkassen diese Verträge seit 2016 in großem Umfang gekündigt haben. Dennoch könnten je nach Verjährungsfrist Nachzahlungen für gekündigte Sparverträge anfallen, was für Verbraucher von Interesse ist. Diese Verträge waren insbesondere in Zeiten von Null- und Negativzinsen für Sparkassen ein Verlustgeschäft. Zukunft der Prämiensparverträge und Bafins Empfehlung an Verbraucher Obwohl die Bafin das Urteil des Verwaltungsgerichts verloren hat, sind die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucher gegenüber den Banken davon nicht betroffen. Die Bafin rät Verbrauchern weiterhin, ihre Prämiensparverträge auf mögliche Zinsnachzahlungen zu prüfen und gegebenenfalls auf die Banken zuzugehen. Die Bafin prüft außerdem, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, um den Fall vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu bringen.

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