Das Urteil des Landgerichts Köln und die Rücknahme der Berufung
Im Februar 2023 erklärte das Landgericht Köln die Rentenkürzungen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG für unwirksam (Urteil vom 08.02.2023, Az.: 26 O 12/22). Der Versicherer hatte in den Bedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine Klausel eingeführt, die es ihm erlaubte, den Rentenfaktor zu senken, wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöhte oder die erwarteten Renditen dauerhaft sanken. Die Klausel sah jedoch keine Erhöhung des Rentenfaktors bei verbesserten Renditen vor. Das Gericht entschied, dass diese Klausel die Versicherten unverhältnismäßig benachteiligt. Zwar legte die Zurich zunächst Berufung gegen das Urteil ein, zog diese jedoch später zurück, sodass das Urteil rechtskräftig wurde.
Die Bedeutung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen
Der Rentenfaktor ist eine zentrale Größe in der Berechnung der Rentenhöhe aus einer Rentenversicherung. Er gibt an, wie hoch die monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausfällt. Ein Beispiel: Wenn der Rentenfaktor bei 35 liegt und das angesparte Kapital 30.000 Euro beträgt, ergibt sich eine monatliche Rente von 105 Euro (30.000/10.000*35). Sollte der Rentenfaktor jedoch auf 30 gekürzt werden, sinkt die monatliche Rente auf 90 Euro. Daher hat eine Kürzung des Rentenfaktors erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung im Alter. Das Urteil des Landgerichts Köln macht deutlich, dass solche Kürzungen, insbesondere ohne eine Gegenklausel zur Erhöhung bei verbesserten Bedingungen, für die Versicherten ungerechtfertigt sind.
Unwirksame Klauseln und die Position der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Zurich Versicherung aufgrund der fraglichen Klausel abgemahnt und angekündigt, notfalls ein Verbandsklageverfahren anzustreben, um die Unwirksamkeit der Klausel gerichtlich durchzusetzen. Neben der Zurich sind auch andere Versicherer wie die Axa Lebensversicherung AG und die LPV (ehemals PB) Lebensversicherung AG ins Visier geraten, da auch sie ähnliche Klauseln in ihren Versicherungsverträgen verwenden. Die Verbraucherzentralen wollen verhindern, dass Versicherungen einseitig Kürzungen des Rentenfaktors vornehmen, ohne den Versicherten entsprechende Vorteile bei verbesserten Bedingungen zu bieten. Die Position der Verbraucherzentralen ist klar: Solche Klauseln benachteiligen die Verbraucher unverhältnismäßig und sollten nicht zulässig sein.
Vergleichbare Verfahren gegen andere Versicherer
Die Zurich Versicherung ist nicht der einzige Versicherer, der aufgrund solcher Klauseln in die Kritik geraten ist. Bereits im Jahr 2022 klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung, um die Verwendung einer ähnlichen Klausel in einem fondsgebundenen Riester-Rentenvertrag zu untersagen. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage zunächst ab, doch das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart ist noch anhängig. Diese Verfahren könnten richtungsweisend für den gesamten Versicherungsmarkt sein, da viele Versicherer ähnliche Klauseln in ihren Verträgen verwenden. Die Entscheidungen dieser Gerichte könnten also weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche und die Versicherungsnehmer haben.
Optionen für Versicherte und mögliche Reaktionen
Obwohl die Entscheidung des Landgerichts Köln zunächst nur einen Einzelfall betrifft, gibt sie betroffenen Versicherten eine starke Grundlage, um sich gegen Rentenkürzungen zu wehren. Versicherte, deren Rentenfaktor herabgesetzt wurde, können bereits jetzt Widerspruch einlegen und sich auf das Kölner Urteil berufen. Es wird jedoch erwartet, dass eine höchstrichterliche Entscheidung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dennoch ist es ratsam, frühzeitig aktiv zu werden, um die eigenen Rentenansprüche zu sichern. Parallel laufen weitere Verfahren, wie etwa gegen die Allianz Lebensversicherung, die ebenfalls vergleichbare Klauseln nutzen. Versicherte sollten daher aufmerksam bleiben und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn sie von Kürzungen betroffen sind.