Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner seit 2023
Bis zum 1. Januar 2023 mussten Frührentner, die ihre Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen, eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr beachten. Verdienten sie mehr, wurde ihre Rente entsprechend gekürzt. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts wurde diese Grenze jedoch aufgehoben, sodass Frührentner seit dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen können, ohne eine Rentenkürzung zu befürchten. Dies gilt für alle Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wie beispielsweise langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren oder Rentner, die 45 Beitragsjahre vorweisen, aber noch nicht die reguläre Altersgrenze erreicht haben. Diese Reform bietet Frührentnern mehr Flexibilität und finanzielle Sicherheit, da sie ihre Rente nun durch uneingeschränkte Nebeneinkünfte aufstocken können.
Neue Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner seit 2024
Für Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente bleiben Hinzuverdienstgrenzen bestehen, wobei diese zum 1. Januar 2024 neu festgelegt wurden. Bei voller Erwerbsminderung wurde die Grenze auf 18.558,75 Euro pro Jahr angehoben. Diese Grenze gilt, solange das Leistungsvermögen des Rentners weniger als drei Stunden pro Tag beträgt. Für Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung, deren tägliches Leistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden liegt, beträgt die neue Hinzuverdienstgrenze 37.117,50 Euro pro Jahr. Sollte das Einkommen über diese Grenzen hinausgehen, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen. Diese Regelung ermöglicht es Erwerbsminderungsrentnern, in einem bestimmten Rahmen hinzuverdienen zu können, ohne dass sie ihre Rente vollständig verlieren.
Rückblick auf erhöhte Hinzuverdienstgrenzen während der Coronapandemie
In den Jahren 2020 bis 2022 gab es aufgrund der Coronapandemie temporäre Sonderregelungen, die die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner stark erhöhten. Diese Regelungen, eingeführt durch das sogenannte Sozialschutz-Paket, ermöglichten es Rentnern, deutlich mehr neben ihrer Rente zu verdienen. Im Jahr 2020 konnten Frührentner bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, 2021 und 2022 stieg diese Grenze sogar auf 46.060 Euro. Der Grund für diese befristeten Anpassungen lag in der Pandemie, um Rentnern – vor allem in systemrelevanten Branchen wie dem Gesundheitswesen – die Möglichkeit zu geben, ihre Rente durch zusätzliche Arbeit aufzustocken, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. Diese Sonderregelungen sind seit 2023 ausgelaufen, jedoch profitieren Frührentner seitdem von der vollständigen Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze, während für Erwerbsminderungsrentner spezifische Obergrenzen weiterhin gelten.