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BGH-Urteile vom 9. Juli 2024: Zinsnachforderungen bei Sparverträgen – So sichern Sparer jetzt ihre Ansprüche

BGH-Urteile vom 9. Juli 2024: Rechte von Sparern bei Prämiensparverträgen gestärkt

Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in wegweisenden Urteilen entschieden, dass viele Klauseln zur Zinsanpassung in Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen unzulässig sind. Diese Verträge wurden in den 1990er und 2000er Jahren von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie privaten Banken angeboten. Durch die rechtswidrigen Klauseln konnten die Banken die Zinsen über die Jahre kontinuierlich senken – oft bis auf nahezu 0 Prozent. Betroffene Sparer wurden dadurch um Zinsgutschriften in möglicherweise erheblicher Höhe gebracht. Der BGH hat nun eine konkrete Berechnungsmethode festgelegt, die den betroffenen Sparern Nachzahlungen von teils mehreren tausend Euro ermöglichen könnte. Diese Urteile sind ein wichtiger Erfolg für Verbraucher und Verbraucherzentralen, die seit Jahren gegen diese rechtswidrigen Praktiken kämpfen.

Worum geht es bei den betroffenen Sparverträgen?

Die betroffenen Verträge, wie „Prämiensparen flexibel“, „Bonusplan“ oder „Vorsorgesparen“, zeichnen sich durch langfristige Laufzeiten aus und wurden in den 1990er und 2000er Jahren weit verbreitet verkauft. Sie enthalten meist einen variablen Grundzins und eine Prämie, die an die Vertragslaufzeit gekoppelt ist. Der variable Zins sollte eigentlich an die allgemeine Zinsentwicklung angepasst werden. Viele Banken und Sparkassen haben jedoch unzulässige Klauseln verwendet, die es ihnen ermöglichten, die Zinsen über Jahre hinweg einseitig und intransparent zu senken. Dadurch haben zahlreiche Sparer weniger Zinsen erhalten, als ihnen eigentlich zustand.

Durch den kontinuierlichen Rückgang der Zinsen in den letzten Jahrzehnten, teilweise auf bis zu 0,01 oder 0,001 Prozent, wurden die Vertragsinhaber finanziell benachteiligt. Erst in den letzten Jahren stiegen die Marktzinsen wieder, doch in den Sparverträgen wurde dies oft nicht entsprechend berücksichtigt. Der BGH entschied nun, dass diese einseitigen Zinsanpassungen unzulässig sind, und legte fest, dass der Referenzzins „WU9554“ der Bundesbank heranzuziehen ist, der die Umlaufsrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren widerspiegelt.

Was sollten betroffene Sparer jetzt tun?

Betroffene Sparer sollten nun ihre alten Sparverträge genau prüfen, um festzustellen, ob sie von den unzulässigen Klauseln betroffen sind. Verträge aus den 1990er und 2000er Jahren, die variable Zinsen enthalten, haben eine hohe Wahrscheinlichkeit, rechtswidrige Klauseln zu enthalten. Hierbei kann eine Überprüfung durch Verbraucherzentralen sehr hilfreich sein. Diese haben bereits Tausende von Verträgen analysiert und können auch für Ihren Vertrag eine Nachberechnung durchführen.

Falls die Zinsklauseln rechtswidrig sind, sollten Sparer ihre Bank oder Sparkasse auffordern, eine Neuberechnung der Zinsen vorzunehmen und mögliche Nachzahlungen zu leisten. Die Verbraucherzentralen haben in ihren Berechnungen ergeben, dass betroffene Sparer im Durchschnitt zwischen 1.000 und 2.000 Euro an Zinsen nachfordern können. Diese Nachforderungen beziehen sich auf die Differenz zwischen den zu niedrig angesetzten Zinsen und den korrekten Zinsen, die gemäß der neuen BGH-Urteile berechnet werden müssen.

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Nachforderungen?

Die Entscheidungen des BGH vom 9. Juli 2024 bringen endlich Klarheit, wie die Zinsen in betroffenen Sparverträgen korrekt berechnet werden müssen. Obwohl die Urteile in erster Linie die beiden beklagten Sparkassen betreffen, gehen Verbraucherschützer davon aus, dass die Berechnungsgrundlagen auf viele ähnliche Sparverträge anderer Banken angewendet werden können. Es handelt sich bei den betroffenen Sparverträgen um Standardprodukte, die flächendeckend in Deutschland angeboten wurden. Noch im Jahr 2021 gab es laut BaFin etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge, die nun überprüft werden sollten.

Wichtig ist, dass Sparer bei der Bank nicht einfach ein pauschales Angebot akzeptieren, das möglicherweise zu niedrig ausfällt. Die BGH-Urteile setzen klare Maßstäbe, an denen sich die Banken halten müssen. Sollte die Bank oder Sparkasse eine Neuberechnung verweigern oder nur eine geringe Summe anbieten, können betroffene Sparer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Verbraucherzentralen bieten hierfür Unterstützung an, und es gibt die Möglichkeit, sich Musterfeststellungsklagen anzuschließen, die bereits gegen mehrere Banken laufen.

Welche Verträge und Klauseln sind betroffen?

Die Urteile beziehen sich insbesondere auf langfristige Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne, bei denen die Zinsen variabel sind. Diese Verträge laufen häufig unter Namen wie „Prämiensparen flexibel“ (Sparkasse), „Bonusplan“ (Volks- und Raiffeisenbanken), „Vorsorgesparen“ (Sparkasse) oder „VRZukunft“ (Volks- und Raiffeisenbank). Solche Verträge kombinieren einen Grundzins mit einer Prämie, die nach einer bestimmten Laufzeit gewährt wird. Besonders problematisch sind sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln, die der Bank zu viel Spielraum bei der Zinsgestaltung lassen und nicht klar regeln, wie die Anpassung erfolgen soll.

Viele dieser Klauseln erlauben den Banken, die Zinsen ohne transparente Begründung an den Markt anzupassen. Der BGH hat bereits in mehreren Verfahren diese Klauseln als unzulässig erklärt und damit die Position der Verbraucher gestärkt. Im aktuellen Urteil vom 9. Juli 2024 ging es insbesondere um die Frage, wie der Zins korrekt berechnet werden muss, wenn eine solche Klausel fehlt oder rechtswidrig ist. Der BGH hat hierfür festgelegt, dass der oben genannte Bundesbank-Referenzzins zur Anwendung kommt, wenn keine klare Vereinbarung im Vertrag existiert.

Fazit: Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Ansprüche

Sparer, die Prämiensparverträge oder Riester-Banksparpläne aus den 1990er oder 2000er Jahren besitzen, sollten unverzüglich ihre Verträge auf mögliche rechtswidrige Klauseln prüfen lassen. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ihnen über Jahre hinweg zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. Die aktuellen BGH-Urteile ermöglichen es betroffenen Sparern, ihre Zinsnachforderungen durchzusetzen. Eine Überprüfung durch Verbraucherzentralen und eine transparente Neuberechnung der Zinsen sind der beste Weg, um sicherzustellen, dass Ihnen keine finanziellen Vorteile entgangen sind. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Nachzahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro zu fordern.

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