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Wichtige Tipps und Fristen für die Einkommensteuererklärung 2023

Fristen und rechtliche Konsequenzen bei der Einkommensteuererklärung 2023

Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung 2023 endet bald, und zwar am 2. September für alle, die gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wer diese Frist verpasst, sieht sich mit Verspätungszuschlägen konfrontiert, die 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer pro Monat betragen, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, profitieren von einer verlängerten Frist bis zum 2. Juni 2025. Diejenigen, die nicht verpflichtet sind, aber dennoch eine Erklärung abgeben möchten, können dies freiwillig bis zum 31. Dezember 2027 tun. Dies bietet die Möglichkeit, eventuelle Steuerrückzahlungen zu sichern, die sonst ungenutzt bleiben würden.

Maximierung der Steuerrückerstattungen durch genaue Angaben

Zur Maximierung der potenziellen Steuerrückerstattungen ist es wichtig, alle zulässigen Abzüge korrekt zu deklarieren. Dazu gehören Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit, Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und berufsbedingte Weiterbildungskosten. Diese sollten in der Anlage N der Steuererklärung präzise aufgeführt werden. Weiterhin sollten Steuerpflichtige Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer und Büroausstattung, die seit 2021 vollständig im Anschaffungsjahr abgesetzt werden können, nicht vergessen. Für die Arbeit im Homeoffice lässt sich eine Pauschale von 6 Euro pro Tag, für bis zu 210 Tage, angeben, was besonders in der aktuellen Zeit von hoher Relevanz ist. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden, wobei hier die Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehbar sind, Materialkosten jedoch nicht.

Spezifische Tipps für unterschiedliche Einkommensarten und besondere Ausgaben

Kapitaleinkünfte, die über den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden, insbesondere wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Rentner müssen ebenfalls ihre Einkünfte prüfen und gegebenenfalls Steuern zahlen, wenn ihr Gesamteinkommen den Grundfreibetrag überschreitet. In der Anlage „Sonderausgaben“ können zudem Beiträge an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien angegeben werden, die nicht nur das zu versteuernde Einkommen mindern, sondern in bestimmten Fällen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Abschließend ist es ratsam, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten zu bündeln und in einem Jahr geltend zu machen, um die Steuerlast effektiv zu reduzieren. Diese Kosten müssen jedoch die individuelle Zumutbarkeitsgrenze übersteigen, um steuerlich wirksam zu werden.

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