Verkauf des Steglitzer Kreisels
Auf der jüngsten Hauptversammlung der Consus Real Estate AG, einer Tochtergesellschaft der Adler Group, wurde bestätigt, dass der angeschlagene Immobilienkonzern den Steglitzer Kreisel, bestehend aus Turm und Sockel, verkaufen möchte. Ursprünglich war nur der Verkauf des Sockels geplant, nun soll das gesamte Projekt veräußert werden. André Gaufer, der Chef der PROfinance GmbH und Käufer einer Wohnung im Turm, nutzte die Versammlung, um Informationen zum Baufortschritt und zum geplanten Einzugstermin zu erhalten. Trotz Gesprächen mit potenziellen Investoren gibt es derzeit keine konkreten Angebote für die Fertigstellung oder den Verkauf des Projekts, was die Unsicherheit weiter verstärkt.
Bauverzögerungen und rechtliche Herausforderungen
Die Bauarbeiten am Steglitzer Kreisel kommen nur langsam voran, und der ursprünglich für Mitte 2024 geplante Fertigstellungstermin erscheint zunehmend unrealistisch. Während die Baugenehmigungen für den Turm vorliegen, fehlen diese für den Sockelbereich. André Gaufer, der in engem Kontakt mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf steht, hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung für den Sockel eingelegt. Die fehlenden Fortschritte und Unklarheiten bei den Genehmigungen tragen zur weiteren Verzögerung bei.
Rechtsstreit und mögliche Konsequenzen
André Gaufer klagte erfolgreich gegen die Adler Group auf Einhaltung seines ursprünglichen Notarvertrags, nachdem das Unternehmen versucht hatte, die Vertragsbedingungen zu seinen Ungunsten zu ändern. Das Landgericht Berlin entschied zugunsten von Gaufer und erklärte den einseitigen Rücktritt der Adler Group vom Kaufvertrag für unrechtmäßig. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Bauprojekt haben. Die Adler Group könnte gezwungen sein, die ursprünglichen Baupläne wiederherzustellen oder Schadenersatz zu zahlen. Alternativ könnte sie das Projekt verkaufen, um das Problem loszuwerden. Allerdings hat die Adler Group gegen das Urteil Berufung eingelegt, sodass die endgültige Entscheidung noch aussteht.