Verzögerungen und Vertragsbrüche beim Bau des Steglitzer Kreisels
André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH, erwarb 2018 eine Eigentumswohnung im 19. Obergeschoss des Steglitzer Kreisels sowie einen Stellplatz im Parkhaus. Trotz der Zusicherung, dass die Wohnung bis Juni 2022 fertiggestellt sein würde, verzögerte sich der Bau erheblich, und die Fertigstellung wurde auf 2024 bzw. 2025 verschoben. Die Adler Group, die mittlerweile Eigentümer des Projekts ist, versuchte, nachträgliche Änderungen am Kaufvertrag vorzunehmen, einschließlich des Verzichts auf den Stellplatz und der Anpassung der Miteigentumsanteile. Gaufer lehnte diese Änderungen ab.
Rechtsstreit um die Einhaltung des Kaufvertrags
Als Reaktion auf Gaufers Weigerung erklärte die Adler Group den Rücktritt vom Kaufvertrag. Gaufer klagte daraufhin vor dem Landgericht Berlin auf die Einhaltung des ursprünglichen Vertrags und gewann den Fall. Das Gericht entschied, dass die Adler Group keinen gültigen Grund für den Rücktritt habe. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Adler Group Berufung eingelegt hat. Diese stützt sich unter anderem darauf, dass die Klage angeblich an die falschen Adressaten gerichtet war, da die ursprünglichen Vertragspartner von einer GBR in eine GmbH umgewandelt wurden.
Ungewisse Zukunft des Projekts und Forderungen nach stärkerem Verbraucherschutz
Die Fertigstellung des Steglitzer Kreisels bleibt ungewiss, und die Adler Group machte keine konkreten Angaben zum Baufortschritt. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) fordert in Anbetracht solcher Fälle eine bessere gesetzliche Absicherung für Käufer von Wohneigentum, damit Bauträger verpflichtet sind, die geschlossenen Verträge einzuhalten. Gaufers Fall unterstreicht die Herausforderungen, denen Käufer gegenüberstehen, wenn Bauprojekte verzögert werden und Vertragsänderungen erzwungen werden sollen.