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Gericht bestätigt Verbraucherrechte: Adler Group muss Verpflichtungen am Steglitzer Kreisel erfüllen

Gerichtliche Entscheidung zugunsten von André Gaufer

Das Berliner Kammergericht hat angekündigt, die Berufung der Adler Group gegen ein Urteil des Landgerichts zurückzuweisen, da diese „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe. Das Landgericht hatte im Sommer 2023 zugunsten von André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH, entschieden, dass die Adler Group ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel nachkommen muss. Gaufer äußerte sich erleichtert über die Entscheidung und betonte, dass der Fall ein starkes Signal für den Schutz von Verbraucherrechten und Gerechtigkeit setze.

Schwächen in der Argumentation der Adler Group

Die Adler Group argumentierte im Berufungsverfahren, dass Gaufers Klage an die falschen Adressaten gerichtet gewesen sei, da die ursprünglichen Eigentümergemeinschaften inzwischen in GmbHs umgewandelt worden seien. Außerdem behauptete sie, dass Änderungen der Miteigentumsanteile aufgrund eines Berechnungsfehlers notwendig waren. Das Kammergericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und entschied, dass Gaufer weiterhin Anspruch auf die im Vertrag zugesicherten Miteigentumsanteile und den Tiefgaragenstellplatz hat.

Mögliche Folgen für die Adler Group

Die Adler Group hat die Möglichkeit, die Berufung binnen eines Monats zurückzuziehen, was ihr Verfahrenskosten in Höhe von 8990 Euro ersparen könnte. Wenn sie jedoch an der Berufung festhält, droht eine Zurückweisung durch das Gericht. Das Kammergericht stellte klar, dass offene Fragen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Adler Group nicht im Berufungsverfahren, sondern möglicherweise in einem Zwangsvollstreckungsverfahren geklärt werden müssen.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/immobilienmarkt-berlin-steglitzer-kreisel-kaeufer-einer-eigentumswohnung-vor-erfolg-gegen-adler-group-li.2174337

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